Legalisierung von Cannabiskonsum
Zum 1. April: Bundestag beschließt
Der Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen die Legalisierung des Cannabiskonsums beschlossen. 407 Abgeordnete stimmten mit Ja, 226 lehnten das Gesetz ab. Bei 637 abgegeben Stimmen gab es vier Enthaltungen. Nein-Stimmen kamen auch aus den Reihen der Ampel-Fraktionen.
Der Gesetzentwurf sah vor, dass ab dem 1. April die bisher illegale Droge Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen für Erwachsene freigegeben werden soll. So soll der Bezug von maximal 25 Gramm pro Tag über nicht kommerzielle Vereine ermöglicht werden. Im Eigenanbau sollen bis zu drei Pflanzen erlaubt sein. Für Minderjährige sollen Besitz und Konsum verboten bleiben.
Vor der Abstimmung hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sein Vorhaben verteidigt und für Zustimmung zu dem Gesetz geworben. „Wir haben einen blühenden Schwarzmarkt, wir haben Begleitkriminalität, wir haben unsichere Produktbeimengungen, toxische Konzentrationen und wir haben einen großen Aufwand mit Drogenkriminalität“, sagte Lauterbach am Freitag bei NDR Info. „Mit der Legalisierung holen wir Cannabis aus der Tabuzone.“
Das Vorhaben ist unter Fachleuten und auch in der Koalition umstritten. Kritik an den Plänen des Bundesgesundheitsministerium kam zuletzt von Mediziner-Verbänden sowie aus der Justiz. Nach dem Beschluss im Bundestag muss das Gesetz am 22. März abschließend in den Bundesrat, zustimmungsbedürftig ist es allerdings nicht. Prinzipiell könnte die Länderkammer aber den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und die Pläne so noch abbremsen. Lauterbach sagte: „Wenn es im Bundesrat Probleme geben sollte, werden wir auch diese noch lösen können.“
Lauterbach: Schwarzmarkt „nicht mehr so attraktiv“
Der Schwarzmarkt werde mit einer Legalisierung „nicht mehr so attraktiv“, sagte Lauterbach weiter. „Wer will schon zu einem Dealer gehen, wo er toxische Konzentrationen erwarten muss?“
Lauterbach gestand ein, dass kurzfristig ein höherer Kontrollaufwand zu erwarten sei. Langfristig würden Polizei und Justiz aber entlastet, weil viele kleine Delikte wegfielen. Im Hinblick auf Kinder und Jugendliche sei das Strafmaß beim Handel verschärft worden. „Wer Cannabis an Kinder und Jugendliche verkauft, wird mit einem Strafmaß von ab jetzt nicht weniger als zwei Jahren verurteilt“, sagte Lauterbach.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sieht ebenfalls hauptsächlich Vorteile in den Plänen. „Die Bedenken nehme ich ernst. Deshalb haben wir in den Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums eine Reihe von Sicherungen hineingebracht, die Sicherheit und Jugendschutz stärken“, sagte Faeser der Mediengruppe Bayern am Freitag. „Den Zustand, wie er jetzt ist, können wir nicht länger hinnehmen.“ Die Verfolgung von Cannabis-Kriminalität binde derzeit zu viele Kräfte, die an anderer Stelle fehlten.
Auch der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), rechnet mit einem deutlichen Rückgang des Schwarzmarktes. „Mit den Cannabis-Clubs und dem Selbstanbau wird die Nachfrage nach dem Schwarzmarkt drastisch einbrechen“, sagte Blienert dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Ich bin überzeugt: Wer selbst Hanf anbauen darf, kauft keine gefährlichen Mischungen mehr beim Dealer auf dem Schwarzmarkt“, sagte er. „Gegen das Kiffen helfen Verbote nicht weiter, und die derzeitige Kriminalisierung der Menschen hat nichts mit Gesundheitsschutz zu tun.“
Die Unionsfraktion fordert von der Ampel-Koalition rasch klare Regeln für Cannabis im Straßenverkehr. „Kiffen hat am Steuer nichts zu suchen“, sagte Verkehrsexperte Florian Müller (CDU). „Es ist bedenklich, dass die Ampel-Abgeordneten entgegen der Vorschläge von Gesundheitsministerium und Verkehrsministerium die Schutzzonen um Kitas und Schulen verkleinert haben und das Verkehrsministerium auf Druck der Koalitionäre den Grenzwert anheben will.“
Lauterbach zeigte sich zuversichtlich, dass für Cannabis im Straßenverkehr bald Klarheit hergestellt werden kann. „Die Aufgabe, einen bundesweiten Grenzwert zu bestimmen, ist keine Hexerei. Das wird bis zum 1. April feststehen“, sagte der Minister bei Bayern 2.